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Japanische Delegation zu Besuch bei VEGIS Immobilien in Neu-Isenburg

Hätten Sie es gewußt? Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde u. a. von Japan als Vorbild für das dortige Zivilrecht verwendet. Japan übernahm Ende des 19. Jahrhunderts eine der Entwurfsfassungen des BGB fast unverändert. Dies ist auch eine der Grundlagen für den langandauerenden juristischen Austausch zwischen Japan und Deutschtland. Auf dieser Tradition konnte am 05.03.2010 aufgebaut werden, als sich eine Delegation der Meikai Universität (eine private Universität in der Stadt Chiba; diese gelegen an der Ostküste Japans, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Tokyo) in den Räumen der VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH einfand.

18.03.2010

Hätten Sie es gewußt? Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde u. a. von Japan als Vorbild für das dortige Zivilrecht verwendet. Japan übernahm Ende des 19. Jahrhunderts eine der Entwurfsfassungen des BGB fast unverändert. Dies ist auch eine der Grundlagen für den langandauerenden juristischen Austausch zwischen Japan und Deutschtland. Auf dieser Tradition konnte am 05.03.2010 aufgebaut werden, als sich eine Delegation der Meikai Universität (eine private Universität in der Stadt Chiba; diese gelegen an der Ostküste Japans, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Tokyo) in den Räumen der VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH einfand.


Insgesamt 4 Personen (die Prof. Hiroko Saito und Ysahiko Nakajo, der Doktorant Norifumi Shibata und der Journalist Masahiro Matsuda -als Übersetzer) nahmen auf japanischer Seite an diesem Gespräch teil. Die Professoren und der Doktorant vertraten die Falculty of Real Estate Sciences der Meikai University.

Wie ist es zu diesem Gespräch gekommen?
Eine „Anfrage zum Interview für eine japanische Delegation“ erreichte über den Landesverband der Immobilienverwalter Hessen e. V. den Dachverband der deutschen Immobilienverwalter e. V. Wegen des Wunsches der japanischen Delegation, daß Interview, soweit möglich, in Frankfurt am Main zu führen, kam sehr rasch das Präsidiumsmitglied des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. und Vorstandmitglied des Verbandes der Immobilienverwalter Hessen e.V., Herr Werner Merkel, ins Gespräch. Als geschäftsführender Gesellschafter der VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH bot Herr Merkel mit seinem Unternehmen nicht nur Gewähr für den Ortswunsch, sondern auch für qualifiziertes Know-How und über 25jährige Erfahrung in der Immobilienverwaltung und dem Immobilienmanagement.

Anhand eines umfangreichen Fragenbogens (dieser umfaßte mehr als 60 Positionen!) versuchte die Delagtion einen Überblick über die Systematik der deutschen Immobilienverwaltung zu gewinnen. Neben der ungewohnten Situation, dass alles jeweils in die andere Sprache übersetzt wurde, erzeugte auch manche Frage (Was macht „der Hausverwalter“? Gibt es eine gesetzliche Grenze für die Verwaltungskosten?) ein inneres Schmunzeln.

Nach 2 ½ Stunden ging das Gespräch zu Ende, obwohl auf seiten der japanischen Delegation noch viele Fragen offen waren.

Nach der Übergabe eines Geschenkes an Herrn Merkel und vielen Verbeugungen endete eine Veranstaltung, wie sie in dieser Form bei VEGIS Immobilien noch nicht stattgefunden hat. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich sowohl die Verbände als auch VEGIS Immobilien als richtige und informierte Partner für die japanische Delegation erwiesen haben.

v. l. Norifumi Shibata, Werner Merkel, Prof. Hiroko Saito,
Prof. Yasuhiko Nakaja, Reinhardt Breier


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